Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) gelten für die Abwicklung aller Vertragsbeziehungen, Angebote und Auftragsbestätigungen der AUPRION GmbH
Friedrich-Ebert-Platz 5, 51373 Leverkusen (nachfolgend „AUPRION“ oder „Wir“) und den damit in Zusammenhang stehenden Leistungen gegenüber allen Auftraggebern (nachfolgend: „Auftraggeber“ oder „Kunde“). Vorliegende AGB gelten für sämtliche Werbemittel.
§ 1 Geltungsbereich
- Ist der Kunde Unternehmer gelten bei ständigen Geschäftsbeziehungen diese AGB auch für alle zukünftigen Geschäfte mit unseren Kunden, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die Einbeziehung der AGB bedarf, wenn die AGB gegenüber dem Kunden im Rahmen eines früheren Auftrags wirksam einbezogen worden sind.
- Entgegenstehende oder von den vorliegenden AGB abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, es sei denn wir haben diesen im Einzelfall vorab ausdrücklich zugestimmt.
- Ergänzend gelten die in den jeweiligen Rahmenverträgen für die einzelnen Werbeformen vereinbarten Vertragsbedingungen. Im Falle eines Widerspruchs gehen diese vor.
§ 2 Angebot, Vertragsschluss, Vertragsinhalt
- Sämtliche unserer „Angebote“ sind unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt der Auftragsbestätigung durch uns.
- Sämtliche Aufträge des Kunden sind verbindlich. Wir nehmen den Kundenauftrag, nach unserer Wahl, durch Zusendung einer Auftragsbestätigung, die mit Ausnahme von Fällen bei denen wir zunächst die Mietflächen akquirieren müssen, innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang des Auftrags erfolgt oder durch vorbehaltslose Erbringung der bestellten Leistung an. Bei elektronischer Bestellung stellt unsere Zugangsbestätigung noch keine Annahme dar.
- AUPRION ist berechtigt, Subunternehmer mit der Durchführung der beauftragten Leistungen zu betrauen.
- Ist für die von AUPRION zu erbringende Leistung eine behördliche Genehmigung (Baugenehmigung, Sondernutzungsantrag) oder Zustimmung eines Dritten (Eigentümer, Verpächter, etc.) erforderlich, wird der Vertrag in jedem Fall erst mit Vorliegen der Genehmigung bzw. Zustimmung wirksam. Wird die Genehmigung aus Gründen nicht erteilt, die AUPRION nicht zuzurechnen sind, kann der Kunde hieraus keine Ansprüche gegen AUPRION herleiten.
§ 3 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Abtretung
Eine Aufrechnung gegen unsere Zahlungsansprüche mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Handelt es sich bei dem Kunden um einen Werbemittler (z.B. Werbeagentur), der uns mit Werbemaßnahmen auf Veranlassung seiner eigenen Vertragspartner beauftragt, tritt uns der Kunde hiermit seine Forderungen gegen seinen Vertragspartner in Höhe von 120% unserer Forderungen zur Sicherung derselben ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde bleibt in diesem Falle zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt (Inkassoermächtigung).
§ 4 Leistungszeit
- Angegebene Termine und Fristen sind ohne besondere Vereinbarung unverbindlich.
- Eine Leistungsfrist beginnt frühestens, nachdem uns sämtliche für die Ausführung des Auftrags vom Kunden zu überlassenden Unterlagen und beizustellenden Materialien vorliegen. Werden Materialien vom Kunden bereitgestellt, so sind diese auf seine Kosten und Gefahr und in der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit an uns zu liefern.
- Terminzusagen begründen nur dann ein Fixgeschäft, wenn die Zusage in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als „Fixgeschäft“ bezeichnet ist.
§ 5 Mängelrechte des Auftraggebers
- Werbeaussagen sowie sonstige Angaben in unserer Unternehmenskommunikation, insbesondere in Prospekten, Veröffentlichungen und Internetinhalten sind unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich Vertragsbestandteil werden. Vorgenannte Angaben stellen keine gewöhnliche Beschaffenheit und keine Garantien dar.
- Soweit die von uns zu erbringende Leistung nicht der vertraglichen Vereinbarung entspricht, sind wir innerhalb einer angemessenen Frist berechtigt, nachzuerfüllen.
- Der Kunde hat unsere Leistungen unverzüglich nach ihrer Erbringung sorgfältig zu untersuchen. Die Leistungen gelten als genehmigt, wenn uns keine Mängelrüge des Kunden binnen sieben Werktagen nach Erbringung der Leistungen zugeht. Längere in den Rahmenverträgen für einzelne Werbeformen bestimmte Prüffristen bleiben unberührt.
§ 6 Haftung
- AUPRION haftet für Schäden oder vergebliche Aufwendungen – gleich aus welchem Rechtsgrund –nur dann, wenn der Schaden oder die vergeblichen Aufwendungena) durch AUPRION oder einem unserer Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (wesentliche Vertragspflicht), verursacht wurde oder
b) auf eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung unserseits oder eines unserer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.
Abweichend von § 6 Abs. 1 a) dieser AGB haftet AUPRION für Schäden oder vergebliche Aufwendungen, die durch eine nicht gesondert zu vergütende Beratung und/oder Auskunft verursacht worden sind, nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, soweit diese Pflichtverletzung keinen Mangel gemäß der von uns erbrachten Leistungen darstellt.
- Soweit eine Haftung gemäß § 6 Abs. 1 a) dieser AGB für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht besteht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. AUPRION haftet in diesem Fall insbesondere nicht auf entgangenen Gewinn des Kunden oder mittelbare Folgeschäden. Eine Erstattung des vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schadens ist auf höchstens 250.000,00 € begrenzt.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gemäß Absatz 1 und 2 gelten in gleicher Weise für Schäden, die aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von den Mitarbeitern oder Beauftragten von AUPRION verursacht werden. AUPRION haftet nicht für Schäden des Kunden, die diesem aus der Geltendmachung von Vertragsstrafen durch Dritte entstehen.
- Die vorstehenden in § 6 Abs. 1 bis 3 dieser AGB genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn Ansprüche aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gegen AUPRION geltend gemacht werden. Sie gelten ebenfalls nicht für eine zwingend vorgeschriebene gesetzliche Haftung gemäß dem Produkthaftungsgesetz und die Haftung für die Übernahme einer Garantie.
- Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 Abs. 1 bis 4 dieser AGB vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches – ausgeschlossen. 6. AUPRION haftet gegenüber dem Kunden nicht für die Entwendung, Zerstörung, den Verlust, die Beschädigung oder sonstige Beeinträchtigungen seiner Werbemittel durch Dritte (Vandalismus) soweit diese nicht als unsere Erfüllungsgehilfen von AUPRION handeln und nicht für Schänden durch Naturgewalten. Vandalismus und Beschädigung durch Naturgewalten berechtiget den Kunden nicht zur Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche, auch nicht dazu die Vertragsbeziehung vorzeitig zu beenden. Insbesondere besteht die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung des vereinbarten Entgelts fort.
- Soweit unsere Schadensersatzhaftung nach § 6 Abs. 1 bis 6 dieser AGB ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 10 Verjährung
- Soweit unsere Leistungen Mängel aufweisen, verjähren Ansprüche der Kunden – einschließlich Schadensersatzansprüche und Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen – innerhalb eines Jahres ab gesetzlichem Verjährungsbeginn, soweit sich nicht aus den nachfolgenden Regelungen etwas anderes ergibt.
- Die vorstehende Regelung gilt nicht für die Verjährung von Ansprüchen wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nicht für die Verjährung von Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. Unberührt bleiben auch gesetzliche Sonderregelungen bei Arglist (z.B. § 634a Abs. 3 S. 1 BGB). In diesen Fällen gelten für die Verjährung dieser Ansprüche die gesetzlichen Verjährungsfristen.
§ 7 Rechte Dritter, Haftung für Inhalte
- Der Kunde gewährleistet und haftet dafür, dass die von ihm gelieferten Plakate, Werbematerialien, sonstigen Unterlagen und Inhalte nicht gegen geltendes Recht, insbesondere wettbewerbsrechtliche Vorschriften und gegen die guten Sitten verstoßen sowie keine Schutzrechte Dritter verletzen. Eine Prüfpflicht seitens Auprion besteht nicht.
- Wird AUPRION wegen eines Verstoßes gegen die im vorstehenden Abs. 1 genannten Vorschriften von Dritten oder Behörden in Anspruch genommen, ist der Kunde verpflichtet, AUPRION von diesen Ansprüchen freizustellen.
- Wird AUPRION wegen des Inhaltes der Plakate oder Werbemittel des Kunden durch gerichtliche oder behördliche Entscheidungen dazu verpflichtet, die Plakate oder Werbemittel zu entfernen, bleibt der Kunde gleichwohl zur Zahlung des vereinbarten Entgeltes verpflichtet. Die unter Abs. 2 bestimmte Freistellungsverpflichtung bleibt hiervon unberührt.
- Die Freistellungspflicht des Kunden umfasst auch alle erforderlichen Aufwendungen, die AUPRION aus oder im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch einen Dritten erwachsen, einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung.
- Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
§ 8 Schlussbestimmungen
- Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung von AUPRION.
- Wir behalten uns sämtliche Eigentums-, Patent-, Geschmacksmuster-, Gebrauchsmuster-, Marken- und Urheberrechte an Abbildungen, Zeichnungen, Entwürfen, Konstruktionen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen vor. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung.
- Mündliche Nebenabreden sind nur dann verbindlich, wenn diese von den Parteien in schriftlicher Form bestätigt werden. Das gleiche gilt für Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, einschließlich etwaiger Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB. Das gilt auch für diese Schriftformklausel. Zur Einhaltung des Schriftformerfordernisses genügt die Verwendung von Telefax oder Scan-Kopie.
- Die Parteien verpflichten sich, über sämtliche ihnen bekannt werdende Einzelheiten der Organisation, Produktion und des Vertriebes des jeweiligen Vertragspartners sowie sonstige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, einschließlich aller nicht öffentlich bekannten Informationen über die andere Partei, gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren.
- Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien findet aus-schließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Bestimmungen der Vorschriften über den internationalen Warenkauf (CISG – UN-Kaufrecht) finden keine Anwendung.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche zwischen den Parteien ist Köln, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist und nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. AUPRION hat jedoch das Recht, den Kunden auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand oder einem sich sonst ergebenden gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.
- Sollten einzelne Teile dieser Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder eine Lücke enthalten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hier-durch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren oder lückenhaften Regelung tritt eine solche vollständige und zulässige Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit bzw. Undurchführbarkeit bzw. Lückenhaftigkeit gekannt hätten.
§ 9 Datenschutz / Streitschlichtung
- Datenschutz hat bei AUPRION einen besonders hohen Stellenwert. Wir verweisen daher auf unsere Datenschutzerklärung auf unserer Internetseite.
- Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online- Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.